Vorletzte Woche hatte ich ein Interview mit Anja Kriskowski vom Solinger Tageblatt. Hier könnt ihr es nachlesen. Es ist gekoppelt an ein Preisausschreiben, das noch bis zum 1. September läuft. Falls ihr daran teilnehmt, wünsche ich euch viel Glück.

So sehr ich mich über das Interview gefreut habe, so sehr ärgere ich mich darüber, dass ein Foto, das meine Mutter gemacht hat, ein (C) von einem mir vollkommen fremden Menschen erhalten hat. Bin ich empfindlich oder sollte ich denen dazu etwas sagen?

 

8 thoughts on “Das Bergische Mausbuch wird in Solingen verlost

  1. Wenn es schon gedruckt und veröffentlicht ist, kann man daran ja nichts mehr ändern. Wenn es dich stört, dann sage etwas! Es ist deine Grenze, die du nicht verschieben solltest. Lg Diana 🙂

    1. Nein, natürlich kann ich an der gedruckten Version nichts mehr ändern. Aber vielleicht an der online-Ausgabe. Und ich habe es schon gemacht. Mit dem Drücken auf den „Veröffentlichen“-Knopf meines Blogbeitrags war mir klar, dass ich es tun MUSS

    1. Die Redakteurin hat SOFORT auf meine Mail reagiert und es geändert. Ich danke euch, Bibo und Diana, für eure Bestätigung meiner Gefühle. Nun hat sich der Ärger sofort in Luft aufgelöst

  2. Ich finde es gut, dass Du etwas gesagt hast.
    Diese Situation hatte ich letztens auch mit einem Journalisten, der hat einfach unser Kind fotografiert, zugegeben ein sehr schönes Bild. Dieses Bild wurde in der örtlichen Presse veröffentlicht. Ich habe deutlich darauf aufmerksam gemacht, dass die Eltern unserer besonderen Kinder nicht wissen, wo ihre Kinder sind. Und sowas damit einfach Mist ist.
    Hat sich entschuldigt und ich denke es passiert ihm nicht mehr.

    1. Alles richtig gemacht! Selbst wenn es ein sehr schönes Bild ist, MUSS er euch um Erlaubnis fragen. Wie gut, dass er sich entschuldigt hat und daraus lernt.

    2. „Höanse auf mich zu fotografieren! Sie begehen eine Straftat!“
      Stimmt in dem Fall wirklich. Er braucht, um Kinder, die nicht Teil einer Menge sind, zu fotografieren und das dann zu veröffentlichen, tatsächlich die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

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