Momentan schreibe ich etwas über die Schlösser und Burgen der Eifel. Dabei fällt mir auf, dass die meisten Quellen nur ganz vage von den Besitzern einer Burg und/oder von erwerben – übergeben – beziehen berichten oder ziemlich wild zwischen Burgbesitzer, Burgeigentümer, Burgherr,… hin und her springen.
Nun kennt ihr mich ja als Erbsenzählerin. Besonders kritisch ist es, wenn jemand die Juristin in mir weckt. Die schüttelt sich momentan heftig bei diesem wilden Kuddelmuddel.
Deshalb möchte ich euch heute mehrere Fragen stellen:
1.) Kennt ihr den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz?
2.) Ist für euch nur der Bewohner, nur der Besitzer, nur der Eigentümer wichtig – oder alle, wenn dies verschiedene natürliche oder juristische Personen sind? Wie genau sollte ich es bei den Burgen mit der genauen Nennung von Eigentümern, Besitzern, Lehnsherren, Amtswaltern,… nehmen? Ist das für Leser überhaupt interessant oder nur für solche Korinthenkacker wie mich?
Für mich ist der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum ziemlich klar.
Ich bin die Hauseigentümerin, die Mieter sind die Besitzer der Wohnungen.
Ich darf die Wohnungen nur nach Absprache betreten, obwohl das Haus mein Eigentum ist.
Und es kommt wohl tatsächlich darauf an, ob die Burg Eigentum oder gepachtet ist. Viele Jugendherbergen befinden sich in Burgen. Ich glaube aber nicht, dass der DJH die gekauft hat.
Danke dir 🙂
Also Besitzer ist der der es HAT. Eigentümer ist für mich derjenige welcher den rechtlichen Titel hat, also die Eigentumsurkunde. Ich stimme da mit BiBo überein. Das Beispiel mit der Wohnung ist da sehr eingängig.
Bei den Burgen würde mich eher der Nutzer/Bewohner interessieren. Oft ist ja der Eigentümer, wenn nicht gleich dem Bewohner, eine Stiftung oder der Staat/das Land.
Alles klar, ist verstanden. Entspricht das erste Manuskriptfragment denn deinen Vorstellungen in dieser Hinsicht?